Keine erleichterte Einbürgerung möglich

Sie können sich nicht aufgrund von Heirat erleichtert einbürgern lassen, denn: Ihr Ehepartner / Ihre Ehepartnerin ist erst nach der Heirat durch erleichterte Einbürgerung als Ausländer/-in der 3. Generation Schweizer/-in geworden.

Sie können sich nicht als Ausländer/-in der 3. Generation erleichtert einbürgern lassen.

Denn dafür müssten Sie:

  • unter 25 Jahre alt sein (d.h. Gesuchseinreichung vor dem 25. Geburtstag),
  • in der Schweiz geboren worden sein,
  • eine C-Bewilligung haben
  • und mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben.

Zudem müssten Ihr Vater oder Ihre Mutter:

  • einen C-Ausweis besitzen/besessen haben,
  • 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben
  • und 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben

und ein Grosselternteil müsste in der Schweiz geboren worden sein oder ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten haben (B- oder C-Ausweis).


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Ob eine ordentliche Einbürgerung in Frage kommt, erfahren Sie bei Ihrem Wohnkanton